Recht | Aktuelles | Allgemeines Recht

Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Marl
   02365 42475



Anfahrt

Auch Grabsteine sind pfändbar

Grabsteine und andere Grabmale genießen keinen Pfändungsschutz.

Grabsteine dienen nicht unmittelbar der Bestattung sterblicher Überreste und unterliegen daher auch nicht einem gesetzlichen Pfändungsverbot. Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen erklärte der Bundesgerichtshof die Pfändung für zulässig. Ein Steinmetzbetrieb hatte mangels anderweitiger Möglichkeit, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, die Pfändung des selbst angefertigten und zwischenzeitlich aufgestellten Grabsteins verlangt. Der zuständige Gerichtsvollzieher hatte seine Mitwirkung verweigert - grundlos, wie die Bundesrichter nunmehr entschieden.

 
 
mrl-sahe 2024-11-24 wid-17 drtm-bns 2024-11-24